Eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist essenziell, da Mieter:innen die Zahlung falsch abgerechneter Nebenkosten verweigern können. Hauswart
Vergütung, Sozialbeiträge und alle Leistungen geldwerter Art, die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt (Arbeitskleidung), nicht aber Aufwendungen für die Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen oder Hausverwaltung.

Betriebskosten, welche bei der Nutzung des Gebäudes bzw. Sach- und Haftpflichtversicherungen
Versicherungsprämien des Gebäudes gegen Feuer-, Strom-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug, Versicherung gegen Hausbock und Schwamm.
Schornsteinreinigung
Gebühren des Schornsteinfegers nach der Gebührenordnung, soweit die Kosten nicht zusammen mit den Heizkosten bereits umgelegt werden.
Link: lesen Sie auch diesen Artikel zum Thema Schornsteinfeger
13. Sonstige Betriebskosten
In diesen Bereich gehören alle Betriebskosten, die von den Ziffern 1-16 nicht erfasst sind.
Welche Ausgaben dürfen nicht umgelegt werden?
Nicht alle Kosten, die anfallen, sind letztendlich auch umlegbar. Es genügt, wenn der Vermieter im Mietvertrag auf § 2 Betriebskostenvereinbarung verweist (BGH, WuM 1997,292).
Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch als auch die Betriebskostenverordnung bestimmen, welche Kosten als Betriebskosten gelten und in welcher Form diese auf Mieter umgelegt werden können.
So ist in § 1 BetrKV auch definiert, welche Positionen allein durch den Vermieter zu tragen sind. Welche Kosten nun durch Mieter zu leisten sind, ist in § 2 BetrKV festgehalten. Kosten der Wasserversorgung
Wasserverbrauch, Grundgebühren, Kosten der Anmietung von Wasserzählern, Eichung der Zähler, Kosten der Wartung von Wassermengenreglern und des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage oder einer Wasseraufbereitungsanlage
Link: ein separater Artikel zum Kaltwasser
3.
Vermieter müssen diese definierten Kosten nicht alle einzeln aufzählen, wenn im Mietvertrag eine eindeutige Formulierung vorhanden ist. Solche umlegbaren Kosten werden allgemein als Betriebskosten bezeichnet.
Es gibt insgesamt 16 verschiedene Arten von Betriebskosten, die Sie auf Ihre Mieter:innen umlegen können, sofern diese im Mietvertrag explizit aufgeführt sind.
Kosten für Gemeinschaftsantenne oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
Betriebsstrom, Wartung der Betriebsbereitschaft, Einstellung durch den Fachmann, monatliche Grundgebühren für den Kabelanschluss, nicht aber Anschlusskosten an ein Breitbandkabelnetz oder die Kosten für einen Sperrfilter.
Link: mehr zum Kabelanschluss / zur Gemeinschaftsantenne
16.
Aufzug
Kosten des Betriebsstroms, Bedienung, Überwachung und Wartung der Anlage, Prüfungsaufwand der Betriebsbereitschaft und –sicherheit
Link: ein separater Artikel zum Aufzug in den Nebenkosten
8. Gartenpflege
Kostenaufwand zur Pflege gärtnerisch angelegter, nicht öffentlich zugänglicher Flächen, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Pflege von Spielplätzen, Umlage auch dann, wenn der Mieter den Garten als Gemeinschaftseinrichtung nicht unmittelbar nutzen kann, nicht aber wenn die ausschließliche Nutzung am Garten dem Vermieter oder einem einzelnen anderen Mieter zusteht.
die Instandsetzung nicht auf die Mieter umlegen. Erfassung des Verbrauchs erfolgt sinnvollerweise durch Zwischenzähler.
Link: ein eigener Artikel zum Allgemeinstrom
12. Demnach beinhalten umlagefähige Betriebskosten, die auf Mieter übertragen werden können, unter anderem Ausgaben für Versicherungen, Steuern, Wasser- und Heizmittelverbrauch oder die Müllbeseitigung.
Namentlich benannt sind im erwähnten Paragraphen jedoch noch weitaus mehr Positionen.
Kommt dann die Abrechnung, ist es für Mieter oft nicht so einfach zu erkennen, ob es sich wirklich auch um umlagefähige Betriebskosten bei der Miete handelt.
Wann Betriebskosten umlagefähig sind, welche Posten in einer Betriebskostenabrechnung nicht vorhanden sein dürfen und welche rechtlichen Grundlagen es für das Umlegen der Kosten auf Mieter gibt, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
Das Wichtigste zum Thema „umlagefähige Betriebskosten“
Wo ist definiert, welche Betriebskosten umlagefähig sind?