Vorgetäuschter eigenbedarf schadensersatz höhe

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Darüber hinaus können Vermieter auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf der Mieter nicht auszieht.

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Über den Autor

Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab.

War der Bedarf zum Zeitpunkt der Kündigung vorhanden und auch eindeutig, war die Kündigung wirksam.

Ein Schadensersatz muss auch in diesem Fall geleistet werden. In solchen Fällen ist es nachvollziehbar, dass der getäuschte Mieter den Wunsch verspürt, den Mehrerlös, den der Vermieter durch die Weitervermietung erzielt, für sich beanspruchen und vom Vermieter herausverlangen zu können.

Ein darüberhinausgehender Anspruch – nämlich derjenige auf Herausgabe des im Falle der Weitervermietung erzielten Mehrerlöses – ergebe sich – so das Gericht – aus § 285 Abs.1 BGB. § 285 Abs.1 BGB verpflichte den Schuldner, der von seiner Pflicht zur Leistung eines geschuldeten Gegenstands wegen Unmöglichkeit nach § 275 BGB frei geworden sei, zur Herausgabe eines für den Gegenstand empfangenen Ersatzes (bzw.

Da das LG Berlin II sich im konkreten Fall nur mit dem Bestehen eines Anspruches des Mieters auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe der neuen Miete zu befassen hatte, lässt es die Details des Herausgabeanspruchs allerdings weitgehend ungeklärt. Wird sie weitervermietet oder inseriert, kann das ein Hinweis auf vorgetäuschten Eigenbedarf sein. Umzug, doppelte Miete im Februar, neue Möbel und Renovierung schlugen mit mehreren Tausend Euro zu Buche.

Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 08.04.2009 (BGH – VIII ZR 231/07).

Hier muss allerdings auch beachtet werden, dass, wenn im Aufhebungsvertrag eine Abstandszahlung für die Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart wurde, der Mieter keinen Anspruch auf die volle Höhe des Schadensersatzes hat.

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Es ist an klare Voraussetzungen geknüpft – und wird das Vertrauen des Mieters missbraucht, droht eine empfindliche Haftung.

Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist diese Rechtsprechung ein wichtiges Signal: Mieterschutz endet nicht mit der Kündigung.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Eigenbedarf & Schadensersatz“

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?
Ein Vermieter darf Eigenbedarf geltend machen, wenn er die Wohnung für sich, enge Angehörige oder Haushaltsangehörige konkret und zeitnah benötigt.

Oft bestehen Ansprüche auf Schadensersatz.

Was bedeutet das konkret für Mieter und Vermieter?

Für Mieter:

  • Dokumentieren Sie alles: Kündigungsschreiben, eigene Umzugskosten, Mieterhöhungen usw.

  • Beobachten Sie die Entwicklung: Wird die Wohnung nach Ihrem Auszug wieder frei angeboten?

  • Lassen Sie sich beraten: Ein Mieterverein oder Fachanwalt kann helfen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

  • Keine falsche Scheu: Wenn der Eigenbedarf nicht umgesetzt wird, haben Sie gute Karten vor Gericht.

Für Vermieter:

  • Eigenbedarf muss echt und konkret sein: Eine vage Absicht oder Reservierung reicht nicht aus.

  • Planung und Kommunikation sind Pflicht: Klären Sie mit dem zukünftigen Bewohner alles ab, bevor Sie kündigen.

  • Transparenz gegenüber dem Mieter: Wenn sich Pläne ändern, muss das dem Mieter mitgeteilt werden – sonst drohen hohe Kosten.

  • Finger weg von Vorratskündigungen: Wer nur „vorsorglich“ kündigt, riskiert eine Klage.

Fazit: Eigenbedarf ist kein Blankoscheck

Das Urteil des Amtsgerichts Köln macht klar: Das Recht zur Eigenbedarfskündigung darf nicht leichtfertig oder taktisch eingesetzt werden.

Praktisch: Die Wohnung liegt gleich in der Nähe der Wohnung der Großeltern – ideal also, um im Alltag Unterstützung leisten zu können.

Die Mieterin akzeptierte die Kündigung und fand zügig eine neue Wohnung. Dass ein solches Verlangen im Rahmen eines Schadensersatzanspruches keine Berechtigung findet, steht außer Frage, denn der vom Vermieter erzielte Mehrerlös stellt keinen Schaden dar, der dem Mieter entstanden ist.

Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Von dieser Verpflichtung, die im konkreten Fall zunächst auch für die Vermieter bestanden habe, seien die Vermieter durch die Übergabe der Wohnung an die neuen Mieter wegen Unmöglichkeit i. Ein Schadensersatz muss auch in dieser Situation gezahlt werden, da der Vermieter seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Schadensersatz, wenn der Mieter nicht auszieht?

Wurde der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt und der Mieter zieht nicht aus, dann wird eine Nutzungsentschädigung nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig.

Hier liegt im Sinne des Gesetzten kein berechtigtes Interesse vor. Noch bevor die Räume bereits an die neuen Mieter übergeben worden waren, verlangte der Mieter zunächst beim AG Berlin – Kreuzberg klageweise die Wiedereinräumung des Besitzes, die allerdings im Laufe des Prozesses durch die Übergabe der Wohnung an die neuen Mieter unmöglich wurde. Wann wird der Mieter schadensersatzpflichtig?

Diese Fragen zu den Mieterrechten und die Grundlagen der rechtlichen Situation sollen im nachfolgenden Ratgeber erläutert werden.

Das Wichtigste zum Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Haben Mieter bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Anspruch auf Schadensersatz?

Ja.

Hierunter können Anwaltskosten, Kosten für die Wohnungssuche und die Renovierung sowie auch etwaige Mehrkosten für die neue Wohnung fallen.

Haben Vermieter ein Recht auf Schadensersatz bei einer Eigenbedarfskündigung?

Ist die Kündigung gerechtfertigt und zieht der Mieter nicht aus, können Vermieter eine Nutzungsentschädigung geltend machen.

Diese war kleiner, unrenoviert – und teurer. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine E-Mail an [email protected]

Rechtsanwälte in Köln beraten und vertreten Sie im Mietrecht.

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Mieter darf neue Miethöhe einsehen (LG Berlin II, Urteil vom 28.02.2024 – 66 S 178/22)

Kündigt der Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs, obwohl der Eigenbedarf gar nicht besteht, sondern nur vorgetäuscht ist, steht dem Mieter, der im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Kündigung ausgezogen ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, mit dem er z.