Häusliche gewalt schweiz wohnung
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28b ZGB).
Zivilrecht
Zivilrechtliche Massnahmen
Art. 12 KRK).
Um einen Auftrag des Parlaments umzusetzen, schlug der Bundesrat vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch zu verankern, indem er die Anwendung von Körperstrafen und anderen Formen erniedrigender Gewalt bei der Erziehung ihrer Kinder verbietet und die Prävention verstärkt.
117) rufen.
Bei schwerer Gewalt kann diese den Gewaltausübenden bis zu 24 Stunden (kantonal unterschiedlich) auf den Polizeiposten mitnehmen. Das Opfer muss nicht für die Gerichtskosten des Hauptverfahrens nach Art. 28b ZGB aufkommen. Mitbetroffen sind häufig auch Kinder.
Frauen erleben häufiger häusliche Gewalt. 50 % der Verfahren eingestellt, davon werden rund 30 % zuvor sistiert (Bericht, S.
99).
Strafrechtliche Massnahmen
Der strafrechtliche Schutz für Personen, die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking geworden sind, wird durch das Kontaktverbot, das nach Abschluss des Strafverfahrens angeordnet werden kann und das Rayonverbot (Art. 136 Abs. 1 Bst. b und Art. 138 Abs. 1bis E-StPO), die besonderen Massnahmen zum Schutz von Kindern bei Vernehmungen gestärkt (Art.
In der Praxis werden ca. 7 Abs. 1 StPO). Die Verwendung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Nötigung (Art. 2 und 3 ZGB). Das Verfahren ist in der Regel schnell und der Richter kann auch "superprovisorische" und dringende vorsorgliche Massnahmen anordnen. Das heisst, diese werden von Amtes wegen verfolgt, ohne dass das Opfer Strafanzeige einreichen muss.
123 Ziff. Wenn Täter und Opfer verheiratet sind, das Opfer einen Antrag stellt, können die Richter diese Massnahmen im Rahmen des Eheschutzes anordnen (Art. 296 Abs. 1 ZGB), sowie die Pflicht der Eltern, ihr Kind nach ihren Fähigkeiten und Mittel zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entwicklung zu fördern und zu schützen (Art.
352 ff. Aber auch Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, von häuslicher Gewalt betroffen zu sein.
In der Schweiz liefern verschiedene Statistiken jährlich aktualisierte Zahlen zu häuslicher Gewalt:
Weitere Informationen finden Sie in unseren Publikationen zum Thema:
Was sind die Ursachen von häuslicher Gewalt?
Gewalt in hetero- und homosexuellen Paarbeziehungen hat vielfältige Ursachen.
Jedes Jahr sterben durchschnittlich 25 Personen infolge häuslicher Gewalt, die Mehrheit der Getöteten sind Frauen.
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt. In der Schweiz gibt es bislang keine explizite Strafnorm gegen Stalking.