Ruhestörung schweiz restaurant
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Lärm durch Tiere
Bei Tierlärm sind die Regeln meistens im Mietvertrag festgelegt. Zu den störenden Einwirkungen gehören auch Rauch und Gerüche durch grillierende Nachbarn.
Lärm durch Musik und Musikinstrumente
Musik kann oft zu Beschwerden führen.
Auch laute Geräusche sind verboten. In Städten wie Zürich und Genf gibt es besonders viele Beschwerden.
Die Mieterschutzbehörden benötigen rund drei Monate, um Lärmfälle zu bearbeiten. Dagegen ist Klavierspielen erlaubt.
Ständiges lautes Musikhören/Fernsehen
Ständiges lautes Musikhören/Fernsehen ist nicht erlaubt.
Wer nach 1961 Eigentum bei Flughäfen kauft, muss den Fluglärm hinnehmen, ohne Entschädigung zu bekommen.
Es ist also wichtig, aktiv Lärm zu vermeiden. Allerdings sollten Eltern versuchen, Lärm einzuschränken, indem Kinder in angemessenen Zeiten spielen. Ebenso wenig wie Menschen einheitlich auf ihr Umfeld reagieren, kann man die einzelnen Situationen pauschalisieren.
Sie ist Teil des Mietvertrags. Wenn jemand über Lärm klagt, prüft eine Behörde den Fall. Das beinhaltet auch die Benutzung von Wertstoffsammelstellen.
Notizen dazu helfen, das Gespräch sachlich zu führen.
Tipps für ein erfolgreiches Gespräch
- Suchen Sie einen guten Moment für das Gespräch, wenn alle ruhig sind.
- Seien Sie höflich am Anfang. Schlagzeug oder lautstarke Blasinstrumente wie Trompete, Saxofon oder Horn führen zu übermässigen Immissionen für die Umgebung. Rücksicht nehmen, Schallschutz verwenden und sich richtig verhalten hilft.
Sie müssen auf ihre Nachbarn achten.
Welche Zeiten gelten in der Schweiz als Ruhezeiten und Nachtruhe?
Ruhezeiten sind an Werktagen von 12 bis 13 Uhr und nach 20 Uhr. Die Nachtruhe ist normalerweise von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Sonntage und Feiertage sind generell Ruhetage.Lokale Regeln können diese Zeiten ändern.
Welche Rechte und Pflichten haben Mieter bei Lärmbelästigung in der Schweiz?
Mieter haben Anspruch auf Ruhe, dürfen aber selbst keinen zu starken Lärm machen.
Sie versuchen, durch Mediation einen Kompromiss zu finden. Sie schützen vor Lärm von draußen. Die Bereitschaft, sich zurückzunehmen, ist meist grösser als gedacht.
Reagiert der Nachbar jedoch ablehnend und ändert auch in den kommenden Tagen nichts an der Situation, lassen Sie sich beraten.
Rechtliche Mittel, Information und Beratung
Wenden Sie sich beispielsweise an die kantonale Schlichtungsstelle, wenn Sie nicht mehr weiterkommen.
Eine Ausnahme bildet die Sommerzeit, in der an Freitagen und Samstagen die Nachtruhe erst um 23.00 Uhr beginnt.
Stattdessen ergänzen sich Regelungen in der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41), in Immissionsschutzreglementen der Gemeinden sowie in Hausordnungen.
Unabhängig davon, in welchen Verordnungen und Gesetzen die Ruhezeiten aufgeführt sind, eine konkrete Gebrauchsanleitung für Lärm, Gerüche oder Stimmen findet sich selten.